Kann ich mein Balkonkraftwerk von den Steuern absetzen?
Kann ich mein Balkonkraftwerk von den Steuern absetzen? Steuerlich ist ein Balkonkraftwerk heute so einfach wie kaum eine andere Anschaffung. Sie zahlen derzeit 0 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf, und die Erträge kleiner Solaranlagen sind einkommensteuerfrei. Ein klassisches Absetzen ist damit gar nicht nötig, der Vorteil steckt schon im Kaufpreis.
Kurz gesagt: Der Steuervorteil ist schon eingebaut
Die Frage nach dem Absetzen führt bei Balkonkraftwerken etwas in die Irre. Absetzen bedeutet, Kosten in der Steuererklärung gegen Einnahmen zu rechnen. Das ist bei einer privaten Mini-Solaranlage weder nötig noch vorgesehen. Stattdessen hat der Gesetzgeber den Vorteil direkt an die Quelle gelegt: keine Umsatzsteuer beim Kauf und keine Einkommensteuer auf die Erträge.
Das Ergebnis ist für Sie unkompliziert. Sie brauchen kein Gewerbe, keine komplizierten Formulare und müssen keine Einnahmen erklären. Sie kaufen das Set, melden es an und profitieren. Damit fällt eine der häufigsten Sorgen weg, die Einsteiger vom Kauf abhält: der vermeintliche Papierkram beim Finanzamt. Den gibt es für ein privates Balkonkraftwerk schlicht nicht.
0 Prozent Umsatzsteuer beim Kauf
Auf Photovoltaik, und damit auch auf Balkonkraftwerke und passende Speicher, fällt derzeit 0 Prozent Umsatzsteuer an. Diese Regelung gilt seit Anfang 2023. Für Sie heißt das: Der ausgewiesene Preis ist bereits der Endpreis, es kommt keine Mehrwertsteuer obendrauf.
Der Effekt ist spürbar. Wo früher 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Nettopreis aufgeschlagen wurden, zahlen Sie heute genau den Kaufpreis, den Sie sehen. Das senkt die Anschaffung direkt und verkürzt damit die Zeit, bis sich die Anlage bezahlt macht. Wie sich das auf die Amortisation auswirkt, zeigt der Ratgeber Wie lange dauert es, ein Balkonkraftwerk abzubezahlen?
Einkommensteuer: Erträge kleiner Anlagen sind frei
Auch bei der Einkommensteuer müssen Sie sich keine Gedanken machen: Die Erträge kleiner Photovoltaikanlagen sind steuerfrei. Für ein Balkonkraftwerk bedeutet das, dass Sie den selbst erzeugten und verbrauchten Strom nicht versteuern und mögliche kleine Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben müssen.
Gilt der Nullsatz auch für Speicher?
Ja. Der derzeitige Nullsatz bei der Umsatzsteuer umfasst nicht nur die Solarmodule und den Wechselrichter, sondern auch den passenden Batteriespeicher. Gerade weil ein Speicher den Eigenverbrauch deutlich erhöht, ist das ein doppelter Vorteil: Sie sparen die Umsatzsteuer auf die gesamte Anlage und nutzen anschließend mehr von Ihrem selbst erzeugten Strom. Ein Set mit Speicher ist damit heute günstiger zu haben als je zuvor.
Was das konkret spart
Ein einfaches Rechenbeispiel macht den Vorteil greifbar. Angenommen, ein Komplettset kostet rund 900 Euro:
- Unter der alten Regelung mit 19 Prozent Umsatzsteuer wären zusätzlich etwa 170 Euro fällig gewesen.
- Mit dem aktuellen Nullsatz zahlen Sie diese 170 Euro nicht, der Preis bleibt bei 900 Euro.
Diese Ersparnis behalten Sie sofort in der Tasche und sie verkürzt die Amortisationszeit direkt. Passende steckerfertige Sets finden Sie in der Kategorie Balkonkraftwerke.
Vier 500-Watt-Module und 2 kWh Speicher, derzeit ohne Umsatzsteuer und ohne Steuerpflicht auf die Erträge.
Zum 2000W-Set mit SpeicherSonderfälle und wann ein Steuerberater sinnvoll ist
Für ein klassisches Balkonkraftwerk im Privathaushalt sind die Regeln klar und günstig. In besonderen Konstellationen kann die steuerliche Bewertung aber vom Standardfall abweichen, etwa bei größeren oder mehreren Anlagen, bei gewerblicher Nutzung oder wenn das Balkonkraftwerk Teil einer umfangreicheren Photovoltaik-Installation ist.
Von den Formalitäten trennen sollten Sie die Anmeldung: Sie ist keine Steuerpflicht, aber verpflichtend im Marktstammdatenregister. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden? Ob es zusätzlich Zuschüsse gibt, lesen Sie unter Gibt es Förderungen für Balkonkraftwerke?
Häufige Fragen zu Steuern beim Balkonkraftwerk
Zahle ich beim Kauf Mehrwertsteuer?
Nein. Auf Balkonkraftwerke und passende Speicher fällt derzeit 0 Prozent Umsatzsteuer an. Der ausgewiesene Preis ist bereits der Endpreis.
Muss ich die Erträge in der Steuererklärung angeben?
Für kleine Anlagen wie Balkonkraftwerke sind die Erträge einkommensteuerfrei. Sie müssen sie nicht in der Steuererklärung angeben.
Kann ich mein Balkonkraftwerk wirklich absetzen?
Ein Absetzen im klassischen Sinn ist nicht nötig. Der Steuervorteil steckt bereits im Kaufpreis, weil derzeit keine Umsatzsteuer anfällt und die Erträge steuerfrei sind.
Wann sollte ich einen Steuerberater fragen?
Bei Sonderfällen wie mehreren oder größeren Anlagen, gewerblicher Nutzung oder einer umfangreicheren PV-Installation. Für das private Balkonkraftwerk sind die Regeln dagegen einfach und eindeutig.