Diese Fragen können wir dir schon jetzt beantworten!

    1. Brauche ich für ein Balkonkraftwerk noch eine Genehmigung?

    Nein. Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gelten Steckersolar-Geräte bis 800 W Wechselrichterleistung und 2 000 Wp Modul­leistung als „anmeldefrei“ – es ist keine Netz­betreiber­genehmigung oder Installateur-Abnahme mehr nötig.

    2. Muss ich meine Anlage irgendwo registrieren?

    Ja, aber super­einfach: Ein kurzer Eintrag im Marktstammdaten­register der Bundes­netz­agentur innerhalb von 30 Tagen reicht völlig aus. Die frühere Doppel­meldung beim Netz­betreiber entfällt.

    3. Wie läuft die Installation ab – brauche ich einen Elektriker?

    Für die meisten Sets gilt wirklich Plug-and-Play: Module aufhängen oder aufstellen, Wechselrichter anschließen, Stecker in die Außen­steckdose – fertig.

    4. Wieviel Strom produziert ein Balkonkraftwerk tatsächlich?

    Als Faustregel gelten in Deutschland 600–1 000 kWh Jahres­ertrag für ein Duo-Set (ca. 800–1 000 Wp) und bis zu 1 500 kWh bei 2 000 Wp, je nach Ausrichtung, Neigung und Standort. Damit deckst du oftmals 15 – 40 % deines Haushalts­stroms.

    Das solltest du wissen: Balkonkraftwerk mit 2 Modulen